In diesem Abschnitt möchten wir über die Batterieverordnung und die korrekte Entsorgung von Batterien bzw. Akkus informieren.

In einem Teil der von uns vertriebenen Waren (elektrische, apparative Kosmetikgeräte) befinden sich Batterien. Diese Batterien bzw. Akkus enthalten giftige Schwermetalle. Eine Entsorgung im Hausmüll ist daher grundsätzlich untersagt.

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien und Akkus enthalten, sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:

Die Entsorgung von Akkus und Batterien im Hausmüll ist verboten! Gemäß der Batterieverordnung bist du als Endverbraucher verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus an den Vertreiber oder an die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben.

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, ähnlich dem Symbol in der Abbildung unten. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes – “Cd” für Cadmium, “Pb” für Blei, “Hg” für Quecksilber.

Diese Zeichen bedeuten, dass Sie Batterien nicht in den Hausmüll geben dürfen.

Bitte entsorgen Sie die Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie diese im Handel vor Ort kostenlos ab. Von uns erhaltene Batterien können auch nach Gebrauch an uns zurückgesendet werden:

die2 GmbH

von-der-Tann-Str. 45
86519 Augsburg
Deutschland

Weitere Hinweise zur Batterieverordnung findest Du beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit oder über folgenden Link: Batterieverordnung